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Adressänderung / Umzug
Bitte melden Sie uns Ihren Zu- oder Wegzug sowie Ihren Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde Nuglar-St. Pantaleon persönlich oder via eUmzug innert 14 Tagen nach Umzug.
Am Schalter benötigen wir folgende Unterlagen:
Schweizer/-innen
- Identitätskarte / Reisepass
- Krankenversicherungsnachweis
- Mietnachweis / Untermietbestätigung (vom Vermieter)
- Wenn Sie verheiratet sind: Familienbüchlein
- Wenn Sie geschieden sind: Scheidungsurteil
- Falls vorhanden: Abmeldebestätigung
Ausländer/-innen
- Ausländerausweis (falls Zuzug aus dem Inland), ansonsten Arbeitsvertrag
- Personalausweis / Reisepass
- Krankenversicherungsnachweis
- Mietnachweis / Untermietbestätigung (vom Vermieter)
- Wenn Sie verheiratet sind: Eheurkunde
- Wenn Sie geschieden sind: Scheidungsurteil
- Falls vorhanden: Abmeldebestätigung
Im Einzelfall können weitere Unterlagen verlangt werden (z.B. Sorgerechtsregelung minderjähriger Kinder von nicht verheirateten Eltern, etc.).
Die militärische sowie zivilschutzdienstliche Anmeldung erfolgt mittels Meldung der Gemeindeverwaltung.
Bitte denken Sie daran, die neue Adresse den folgenden Stellen zu melden (Aufzählung nicht abschliessend):
- Post
- Krankenkasse
- Versicherungen
- Motorfahrzeugkontrolle
- Banken, etc.
- Arbeitgeber
- AHV, Pensionskasse
- Zeitschriften-Abos, etc.
- Vereine
- Arzt / Zahnarzt
- Radio / TV Gebühren (Serafe)
- Schule / Kindergarten
Abmeldung ins Ausland
Eine Abmeldung ins Ausland hat spätestens am Tage des Wegzuges zu erfolgen. Es ist jedoch zu empfehlen, die Abmeldung frühzeitig (max. 3 Monate zum Voraus) zu melden. Eine Abmeldung ins Ausland via eUmzug ist nicht möglich.
Zur Abmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Ausländerausweis
- genaues Ausreisedatum
- vollständige Adresse im Ausland
- Zustelladresse in der Schweiz
Informationen für Auslandschweizer
Als Auslandschweizerin oder Auslandschweizer müssen Sie sich bei einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz immatrikulieren. Das Schweizer Konsulat hat die gleiche Funktion wie die Gemeindeverwaltung in der Schweiz. Auf der EDA-Seite finden Sie die Schweizer Vertretung, die Ihrem Wohnsitz am nächsten liegt.
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Änderung der finanziellen Verhältnisse
Wenn sich Ihre finanziellen Verhältnisse im Verlaufe des Jahres voraussichtlich wesentlich ändern, können Sie den Ihres Erachtens angemessenen Betrag überweisen. Zusätzliche Einzahlungsscheine können Sie auf der Gemeindeverwaltung beziehen. Entspricht der von Ihnen bezahlte Betrag der später veranlagten Steuer, wird bei Bezahlung bis am 31. Juli kein Verzugszins erhoben. Ist der definitive Betrag jedoch höher, wird ein Verzugszins auf der Differenz, höchstens jedoch auf dem Betrag der Vorbezugsrechnung erhoben.
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Anlassbewilligungen: Gesuchsformular und Merkblatt
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Baugesuchsformulare der Gemeinde Nuglar-St. Pantaleon
Baugesuchsformulare
- Baugesuch (34.79 KB)
- Vereinfachtes Baugesuch (36.77 KB)
- Deklaration Planänderungen (101.78 KB)
- Formular Zonenvorschriften (51.88 KB)
- Allmendgesuch (89.02 KB)
- Gesuch für Grabarbeiten auf öffentlichen Strassen, Wegen und Plätzen (Allmend) (88.76 KB)
Wasser- und Kanalisationsanschlussgesuch der Gemeinde Nuglar-St. Pantaleon
- Formular Wasser- und Kanalisationsanschlussgesuch [pdf, 129 KB]
- Hinweis und Vorschriften Wasseranschluss [pdf, 52 KB]
- Hinweis und Vorschriften Abwasseranschluss [pdf, 38 KB]
Sunrise - Anschlussvertrag und Signalliefervertrag:
SGV Solothurnische Gebäudeversicherung:
SGV Solothurnische Gebäudeversicherung Anmeldung Bauversicherung:
Amt für Raumplanung - Meldung von Solaranlagen
Amt für Wirtschaft und Arbeit, Solothurn - Energienachweis:
- Energienachweis
- Grundlagenvoraussetzungen für den Systemnachweis oder Einzelbauteilnachweis - Checkliste [pdf, 184 KB]
Amt für Militär und Bevölkerungsschutz Zivilschutz Schutzraum:
Amt für Umwelt
- Lärmschutznachweis für Luft / Wasser-Wärmepumpen (Excel)
- Lärmschutznachweis für Luft / Wasser-Wärmepumpen (Webformular)
Primeo Energie Kontaktadressen für Elekro-Hausanschluss:
Swisscom Telefonanschluss Baudienst
Telefon: 0800 800 800 Fax 061 / 313 00 42
Begleitformular für Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone
mit kant. BewilligungserfordernisBaustatistik
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Belegungspläne MZH, Musikzimmer und Kommunalbau
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Benutzungsgebühren für öffentliche Gebäude und Anlagen
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Benutzungsordnung für öffentliche Gebäude und Anlagen
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Entschädigungsabrechnung für Kommissionsmitglieder
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Entsorgung
Unser Partner ist die Autogesellschaft Sissach-Eptingen (AGSE), welche die Entsorgungen fachmännisch betreut.
Die Entsorgung von Kehricht ist für das Team der AGSE harte Arbeit. So können Sie sie erleichtern:
- Sammeln Sie den Hauskehricht nur in den Standardsäcken. Versehen Sie ihn mit mit Vignetten und deponieren Sie die Säcke an den vorgesehenen Sammelpunkten .
- Ob kleine oder grosse Säcke, sie dürfen 20 kg nicht übersteigen.
- Der Hauskehricht geht in die Kehrichtverbrennung, deshalb gehören Metalle, Grüngut, Glas, Batterien etc. nicht hierher, sondern in die separaten Sammlungen.
- Sperrgut ist auch möglich, doch sollten Metallteile entfernt werden und die Teile nicht grösser als 100 x 100 x 50 cm sein.
- Steine, anderes inertes Material oder spezielle Industrieabfälle sind kein Kehricht und verboten. Sie sind oft auch Ursache für Beschädigungen am Fahrzeug.
Für detaillierte Auskünfte und Angebote ist die AGSE unter der Telefonnummer 062 299 16 66 sowie per Mail an info@agse.ch zu erreichen. - ...
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Geburt und Geburtsurkunde
Eine Geburt in der Gemeinde ist dem
Zivilstandsamt Dorneck-Thierstein
Amthausstrasse 7 (Kloster)
4143 Dornach 1
Tel. 061 704 71 00
za.dt@vd.so.chinnert 3 Tagen zur Eintragung im Geburtsregister zu melden.
Die Anmeldung hat persönlich durch einen Elternteil, die Hebamme oder den zuweisenden anwesenden Arzt zu erfolgen. Mitzubringen sind die grüne Geburtsmeldung und das Familienbüchlein, oder falls nicht vorhanden der Eheschein.
Nicht verheiratete Eltern benötigen einen Personenstandsausweis, oder wenn das Kind bereits anerkannt ist, den Anerkennungsschein.
Zusätzlich ist in jedem Fall eine Wohnsitzbestätigung mitzubringen.
Bei Geburten in Spitälern befasst sich die Spitalverwaltung mit der entsprechenden Anmeldung.
Die Geburtsurkunde ist direkt beim Zivilstandsamt des Geburtsortes zu bestellen.
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Gehaltsregulativ, Spesen und Entschädiungen
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Gemeindesteuern
Im Frühling erhalten Sie eine Akonto-Rechnung für die Gemeindesteuern des laufenden Jahres. Sie können die Rechnung in einem Betrag bezahlen oder in drei Teilbeträgen. Wir sind Ihnen dankbar für eine möglichst frühzeitige Bezahlung. Davon profitieren sowohl die Gemeinde als auch Sie persönlich in Form des Vergütungszinses.
Der in Rechnung gestellte Steuerbetrag wird auf Grundlage der letzten Veranlagung berechnet. Dies ist in der Regel die Veranlagung der Steuerperiode des Vorjahres, ohne Berücksichtigung einer allfälligen Revision. Die definitive Steuerrechnung erfolgt erst im kommenden Jahre.
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Geschäftsordnung der Forst-, Natur- und Landschaftskommission
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Geschäftsordnung der Rechnungsprüfungskommission
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Geschäftsordnung des Abstimmungs- und Wahlbüros
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Grundeigentümerbeiträge und -gebühren
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Hausordnung Schulhaus & Mehrzweckhalle Nuglar
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Hunde - Kennzeichnung und Registrierung
Alle Hunde müssen durch einen Tierarzt oder eine Tierärztin mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Datenbank AMICUS registriert werden.
Wenn Sie einen Hund kaufen, müssen Sie sicherstellen, dass Ihre Wohnadresse in AMICUS vorhanden ist. Falls nicht, wenden Sie sich an die Einwohnerkontrolle. Sie wird Ihre Adresse in AMICUS eröffnen.
Adressänderungen sind Ihrer alten und/oder neuen Wohngemeinde zu melden. Diese wird die Änderung in AMICUS vornehmen.
Geben Sie einen Hund weg, sind die Angaben in AMICUS zu aktualisieren.
Stirbt Ihr Hund, müssen Sie dies in AMICUS hinterlegen. Wird der Hund vom Tierarzt oder der Tierärztin euthanasiert, können Sie ihn oder sie bitten, dies zu tun.
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Konditionen Steuern
Für das Steuerjahr 2025
Vergütungszins bei Vorauszahlung: 0% bis 31.07.
Verzugszins bei verspäteter Zahlung: 3.5 % ab 01.08.
Rückerstattungszins auf zuviel bezahlten Steuern: 1.0 % ab Zahlungseingang frühestens ab 01.08.
Vorjahre siehe: Zinssätze Staatssteuern Kanton SO
Zahlungstermin: Bis 31. Juli (Zahlungseingang). Bitte beachten Sie, dass nicht der Stempel der Post- oder Bankbelastung auf den 31.7. massgebend ist für den Vergütungs- und Verzugszins, sondern der Zahlungseingang auf der Verwaltung.
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Pass und Identitätskarte
Ablauf und Vorgehen zur ID-Bestellung
Die Identitätskarte kann weiterhin auf der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Dazu muss ein aktuelles Passfoto und die alte Identitätskarte mitgebracht werden.
Bei Fotos für die Identitätskarte sind verschiedene Kriterien für die Bildaufnahme zu beachten.
Foto-Kriterien_ID_und_Paesse [PDF, 2.00 MB]Ablauf und Vorgehen zur Passbestellung
Pässe oder Pässe in Kombination mit einer Identitätskarte sind telefonisch oder per Internet beim Kanton zu bestellen. Im Ausweiszentrum in Solothurn, im Passbüro Basel oder im Passbüro Liestal werden die Daten der Antragsstellerinnen und Antragssteller aufgenommen, überprüft, für die Aufnahme der biometrischen Daten vorbereitet und ins Ausweissystem des Bundes (ISA) aufgenommen. Dazu muss die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller persönlich vorsprechen. Sie müssen kein Passfoto mitbringen. Im Erfassungszentrum werden die biometrischen Daten erfasst, dass heisst Gesichtsvermessung, Fingerabdrücke und elektronische Unterschrift.
Preis und Gültigkeit
Dokument Gültigkeit Preis E-Pass (Pass 2010) Erwachsene 10 Jahre CHF 145.- inkl. Porto E-Pass Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren 5 Jahre CHF 65. inkl. Porto Kombiangebot (E-Pass und ID) Erwachsene 10 Jahre CHF 158.- inkl. Porto Kombiangebot (E-Pass und ID) Kinder und Jugendliche 5 Jahre CHF 78 inkl. Porto Provisorischer Pass max. 1 Jahr CHF 105.- Identitätskarte Erwachsene 10 Jahre CHF 70.- inkl. Porto Identitätskarte Kinder 5 Jahre CHF 35.- inkl. Porto Provisorische Pässe können nur noch beim Ausweiszentrum oder an den Flughäfen beantragt werden. Aus technischen Gründen ist es vorerst nicht möglich, einen Datenchip in die Passhülle zu integrieren, weshalb die Einreise in die USA oder Durchreise mit einem provisorischen Pass ohne Visum nicht möglich ist.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Gemeindeverwaltung oder beim Ausweiszentrum:
Migration + Schweizer Ausweise, Ausweiszentrum, Hauptbahnhofstrasse 12 (5. Stock), 4509 Solothurn
Terminvereinbarung: Tel. 032 627 63 70, Fax. 032 627 63 71
Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 08.00 - 12.30, 13.30 - 17.00 Uhr, Donnerstag: 08.00 - 12.30, 13.30 - 19.00Uhr
Mail: ausweiszentrum@ddi.so.ch, ausweiszentrum.so.chEinwohneramt Basel-Stadt: Spiegelgasse 6 (Spiegelhof), 4001 Basel
Terminvereinbarungen: Telefon: 061 267 41 00
Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 09.00 - 17.30 Uhr, Mittwoch: 09.00 – 18.30 Uhr
Pass/ID-Abholung Telefon: 061 267 70 98 Fax: 061 267 70 80Passbüro Basel-Landschaft: Mühlegasse 14, Postfach, 4410 Liestal
Terminvereinbarungen: Telefon: 061 552 58 69 Fax: 061 921 59 95
Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag: 08.00 - 16.30 Uhr, Mittwoch: 08.00 - 12.00, 13.30 - 18.00 Uhr, Donnerstag: 08.00 - 12.00, 13.30 - 17.30 UhrDateien -
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Pläne der Gemeinde
Gesamtplan der Ortsplanung
Der Gesamtplan der Ortsplanung der Gemeinde Nuglar- St. Pantaleon zeigt die Einteilung der Zonierungen in der Gemeinde. Er kann als PDF-Datei heruntergeladen werden.
Gesamtplan-Ortsplanung [PDF, 9.00 MB]
Zonenplan
Der Zonenplan bestimmt die Zonenzugehörigkeit der einzelnen Parzellen und die zulässige Nutzungsart (z.B. Wohnen, Gewerbe).
Bau- und Strassenlinienpläne
Die Bau- und Strassenlinienpläne bestimmen die /sites/default/files/2025-09/Bauzonenplan.pdf target="_blank"Klassifizierung aller Strassen und zeigen den nötigen Bauabstand zu Strassen und Gehwege auf. Merken Sie sich im Übersichtsplan die Blatteinteilung und öffnen Sie das entsprechende Blatt. Mittels Schnappschuss-Werkzeug „fotografieren“ Sie Ihre Parzelle und fügen die Zwischenablage z.Bsp. im Word ein. Einfach, bequem und kostenlos.
Strassen-_und_Baulinienplan_Uebersichtsplan [PDF, 3.00 MB]
Strassen- und Baulinienplan_Plan1 [PDF, 5.00 MB]
Strassen- und Baulinienplan_Plan2 [PDF, 6.00 MB]
Strassen- und Baulinienplan_Plan3 [PDF, 6.00 MB]
Strassen- und Baulinienplan_Plan4 [PDF, 7.00 MB]
Strassen- und Baulinienplan_Plan5 [PDF, 8.00 MB]
Strassen- und Baulinienplan_Plan6 [PDF, 5.00 MB]
Strassen- und Baulinienplan Gempenstrasse [PDF, 6.6 MB]
Plan der Flurnamen
Hier können die Flurnamen der Gemeinde Nuglar- St. Pantaleon eingesehen werden.
Plan der Flurnamen [PDF, 7.00 MB]
Übersichtspläne/Werkpläne der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung
Möchten Sie wissen wie Ihre Liegenschaft wasser- und abwassertechnisch erschlossen ist? Dann können Sie einen entsprechenden Planauschnitt unter Angabe der Parzellennumer per E-Mail bei der Gemeindeverwaltung anfordern: gemeinde@nuglar.ch
Geoportal des Kantons
Mit dem Web GIS Client, dem umfangreichen Geoportal des Kantons, lassen sich interaktive Karten erzeugen. Mit der integrierten Suchfunktion nach Parzelle oder Adresse kann ein entsprechender Planauszug erstellt werden.
Planauszüge
Grundbuchplankopie
Sutter Ingenieur-
und Planungsbüro AG
4424 Arboldswil, Hooland 10
4410 Liestal, Rufsteinweg 1
4208 Nunningen, Grellingerstr. 21
4153 Reinach, Hauptstr. 52
Telefon 061 935 10 20
Telefax 061 935 10 21
info@sutter-ag.ch
http://www.sutter-ag.ch für elektronische BestellungDateien - ...
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Reservationsformular öffentliche Gebäude
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Richtlinien für Eintrichtung von Entschädigungen, Sitzungsgelder und Spesen für Behörden, Kommissionen und Funktionäre
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Steuerfuss
Der Steuerfuss bezieht sich auf das Solothurner Steuersystem und ist nicht vergleichbar mit Baselbieter Gemeinden. Die Steuerbelastung in Nuglar-St. Pantaleon ist im Solothurnischen Umfeld im mittleren Bereich. Im regionalen Vergleich ist sie vergleichbar mit der Stadt Liestal.
Steuerfuss seit 2025: 126 % der Staatssteuer
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Todesfall
Der Eintritt des Todes ist dem Arzt sofort zu melden. Dieser wird die Todesbescheinigung ausstellen.
Mit dieser Bescheinigung und mit den Ausweisschriften des/der Verstorbenen (Familienbüchlein, Familienschein) sollten sich die Angehörigen möglichst bald bei der Gemeindeverwaltung Nuglar melden.
Bei Sterbefällen im Spital, Altersheim oder in der psychiatrischen Klinik haben sich die Angehörigen mit den Ausweisschriften zuerst auf dem zuständigen Patientenbüro zu melden und anschliessend mit der Todesmeldung und den Unterlagen auf das Zivilstandsamt des Sterbeortes zu begeben.
Personen, welche den Todesfall melden, sollen ermächtigt sein, mit der Gemeindeverwaltung die nötigen Vereinbarungen für die Bestattung zu treffen. Der Zeitpunkt der Bestattung wird von der Gemeinde mit den Angehörigen und ggf. dem Pfarramt festgesetzt. Die gewünschte Bestattungsart (Erdbestattung oder Kremation) ist der Gemeinde bekanntzugeben.
Bei Kremation ist der Gemeinde mitzuteilen welche Grabart gewünscht wird (z.Zt. Erdurnengrab, Erdurnenplattengrab, Urnengrab mit Glastafel, Gemeinschaftsgrab oder Beisetzung in ein bestehendes Erdgrab eines Angehörigen).
Die Gemeinde fertigt die Kremationsmeldung zuhanden des Kremationsamtes Basel aus. Die Kosten für die Kremation übernimmt die Gemeinde. Soll die Bestattung in einer andern Gemeinde stattfinden, so ist der Gemeinde eine Bestattungsbewilligung der zuständigen Behörde auszuhändigen.
Der Leitfaden für Todesfälle soll Ihnen in dieser Angelegenheit behilflich sein.
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Vereine: Antrag für finanzielle Unterstützung
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Vereine: Richtlinie für die Ausrichtung von Kultur- und Sportbeiträgen
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Vereinsempfänge in der Gemeinde Nuglar-St. Pantaleon
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Wegleitung für die Einreichung von Baugesuchen
Informationen zur Eingabe von Bauvorhaben finden Sie in unserer Wegleitung für Baueingaben.
Je nach Bauvorhaben sind verschiedene Beilagen mit dem ordentlichen Baugesuchsformular einzureichen:
Einfamilienhäuser oder ähnliches
Formular Anzahl Baugesuchsformular 3 Bewilligungsgesuch Zivilschutzraum 3 Antrag Befreiung Zivilschutzraum 2 SGV (Heizung, Wärmepumpe etc.) 3 Gesuch Wasseranschluss 3 Gesuch Abwasseranschluss 3 Gesuch für Tankanlage (bei Ölheizung) 2 Meldung für nicht bewilligungspflichtigen Tank 1 Nachweis energetische Massnahmen 1 Radio- und TV-Anschluss 1
Kleine Bauvorhaben (ohne Wasser und Heizung) z.Bsp. Wintergarten, Dachlukarnen, Anbau, Garage)Formular Anzahl Baugesuchsformular 2 (in Kernzone 3)
SchwimmbäderFormular Anzahl Baugesuchsformular 2 Gesuch Wasseranschluss 3 Gesuch Abwasseranschluss 3
Bauten ausserhalb der Bauzone z.Bsp. Einzäunungen, Schopf etc.Formular Anzahl Baugesuchsformular 3 Gesuch für kantonale Bewilligung 1 -
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Wegzug in einen anderen Kanton (Steuern)
(gilt nicht für Wegzug ins Ausland)
Wenn Sie wissen, dass Sie am 31. Dezember in einem anderen Kanton wohnen werden und im Kanton Solothurn weder Grundeigentum noch Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit erzielen, schulden Sie der Gemeinde Nuglar-St.Pantaleon für das laufende Jahr keine Steuer. Der neue Wohnkanton wird die Steuer für das ganze Jahr einfordern. Die Vorbezugsrechnung ist in diesem Fall nicht zu bezahlen.
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Fliying Menü
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Kontaktperson
Gemeindeverwaltung Nuglar-St. Pantaleon
Ausserdorfstrasse 51
4412 Nuglar